Unsere Leistungen der häuslichen Pflege in Berlin

Unser Leistungsangebot der häuslichen Pflege erstreckt sich für uns als Pflegedienst in Berlin über verschiedene Bereiche. Diese sind vor allem: Grundpflegerische Tätigkeiten wie z.B. Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Lagerung. Häusliche Krankenpflege (§37 SGB V) als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung wie z.B. Medikamentengabe, Verbandswechsel, Injektionen. 

Beratung aller Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen bei pflegerischen Fragen sowie die Unterstützung bei der Vermittlung von Hilfsdiensten wie Essensbelieferung oder Organisation von Fahrdiensten und Krankentransporten und das Leisten von Einkäufen, das Kochen und Reinigen der Wohnung.




 

Grundpflege

 Grundpflege bedeutet die direkte Pflege, also grundlegende, gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Pflegeleistungen. Diese umfassen den Bereich der Körperpflege, der Ernährung und der Mobilität, sowie andere nicht-medizinische Pflegetätigkeiten aus den Bereichen der Aktivitäten des täglichen Lebens. Die Durchführung ärztlich verordneter Behandlungen, wie die Verabreichung von Medikamenten, Injektionen, Verbandwechsel wird als Behandlungspflege bezeichnet.

Der Umfang der Grundpflege wird in Minuten gemessen. Er entscheidet mit darüber, ob eine Pflegestufe erteilt wird und wenn ja, welche.


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Hauswirtschaftliche Versorgung

Unsere hauswirtschaftliche Versorgung umfasst u.a. das Saubermachen der Wohnung, das Reinigen der Wäsche und der Kleidung, das Erledigen von Einkäufen,
das Zubereiten von warmen und kalten Speisen.

Darüber hinaus erledigen wir Behördengänge, sowie die Begleitung bei notwendigen Arztbesuchen und Apothekengängen.



Pflegeabnahme/ Beratungseinsatz Qualitätssicherungsbesuch § 37 Abs. 3 SGB XI

Wenn eine pflegebedürftige Person in der häuslichen Umgebung durch Angehörige oder Bekannte ohne pflegerische Ausbildung betreut wird, dann handelt es sich dabei i.d.R. um sog. "Laienpflege". Die Richtlinien für eine Pflegeabnahme bzw. für einen Qualitätssicherungsbesuch sind durch § 37 Abs. 3 SGB XI festgelegt.


Wenn Sie es wünschen, dann führen wir eine Pflegeabnahme durch. Die Häufigkeit der Notwendigkeit für die Durchführung einer Pflegeabnahme sowie die Kosten sind abhängig von der Pflegestufe. Eine Übersicht hierzu können Sie der Pflegestufen-Auflistung entnehmen.


Oft ist etwas Vorarbeit notwendig, damit eine Pflegeabnahme reibungslos durchgeführt werden kann. Um es Ihnen möglichst einfach zu machen, eine Pflegeabnahme zu beantragen, haben wir für Sie ein Pflegeabnahmetermin-Antragformular bereitgestellt dass Sie online, per Fax oder postalisch einreichen können. In der Regel erhalten Sie noch am Tag des Einganges Ihres Antrages von uns eine Terminbestätigung.


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Verhinderungspflege und Urlaubsvertretung

Einmal jährlich kann von der Pflegekasse für die Entlastung mit pflegender Angehöriger die Hilfe durch einen Pflegedienst bewilligt werden, um die Pflege z.B. bei einem Urlaub oder bei Krankheit des Angehörigen abzudecken. Ist also die private Pflegeperson im Urlaub oder ist sie durch Krankheit an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die (nachgewiesenen) Kosten einer "Ersatzpflege" für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr, die sogenannte Verhinderungspflege.


Hinweis: Ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht erst, wenn die Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens 6 Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat.


Versicherte in der sogenannten Pflegestufe 0 können Leistungen der Verhinderungspflege ebenso in Anspruch nehmen. Wenn die Verhinderungspflege von einem ambulanten Pflegedienst übernommen wird, beläuft sich die Leistung auf bis zu 1.612,00 Euro je Kalenderjahr - andernfalls dürfen die Aufwendungen der Pflegekasse den 1,5fachen Betrag des Pflegegeldes der Pflegestufe nicht überschreiten.


Seit dem 01.01.2015 können zusätzlich für die Verhinderungspflege bis zu 50% des Kurzzeitpflegebetrags (bis 806€/ Kalenderjahr) als häusliche Verhinderungspflege genutzt werden. Der für die Verhinderungspflege in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag wird auf den Leistungsbetrag für eine Kurzzeitpflege angerechnet. Damit stehen bis zu 2.418 Euro im Kalenderjahr für die Verhinderungspflege zur Verfügung.


Hinweis: Während der Verhinderungspflege werden bis zu 4 Wochen/ Kalenderjahr 50% des bisher bezogenen Pflegegeldes weitergezahlt.



Privat- Pflege und Versorgung

Sie können uns rein privat beauftragen, wir sind ein Dienstleistungsunternehmen der Gesundheitsbranche. Bei der Privatversorgung gibt es keine von den Sozialleistungsträgern oder Pflege- oder Krankenkassen vorgegebene Vorgaben und Beschränkungen insofern diese Kostenträger nicht zusätzlich hinzugezogen werden.

Neben der Pflege und Versorgung nach den SGB V, XI & XII können Sie uns also auch rein privat beauftragen. Wir versorgen bereits eine Vielzahl von Privatpatienten. Hierbei erhalten Sie je nach den erbrachten pflegerischen Leistungen eine Rechnung. Sie können auch den durch andere Kostenträger bewilligten Leistungsumfang durch Zahlung eines Eigenanteils erweitern. Zudem bieten wir hierzu eine Vielzahl an Zahlungsmethoden.

Dieses Angebot ist auch besonders interessant für Kunden mit speziellen Anforderungen - so versorgen wir beispielsweise ehemalige Schauspieler und/ oder Personen aus dem öffentlichen Leben. Unsere Erfahrungen mit verschiedenen Kundenkreisen ermöglichen auf Wunsch auch eine besonders diskrete und vielseitige Versorgung.

Beispielsweise bieten wir die Möglichkeit des diskreten Besuchens ohne beschriftete Firmenwagen, ohne beschriftete Dienstkleidung und das Besuchen zu "genau-auf-die-Minute" festgelegten Zeitpunkten und mehrsprachiges Personal.
Privatleistungen sind mit uns frei vereinbar.





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 Haus- und Hotelpflege

Die Pflegeleistungen in der häuslichen Krankenpflege umfassen die Grundpflege (z.B. Krankenbeobachtung, Körperpflege und Körperreinigung, Prophylaxen, Hilfestellung bei der Nahrungsaufnahme) als auch die Behandlungspflege (z.B. Medikamentengabe, Wundversorgung), was gerade nach einem Krankenhausauenthalt von großer Bedeutung ist. Ebenso umfasst die häusliche Krankenpflege die hauswirtschaftliche Versorgung (z.B. Zubereitung der Mahlzeiten, Einkäufe für den Klienten, Haushaltstätigkeiten).

Ihr Aufenthaltsort spielt für uns keine Rolle und Sie haben die Möglichkeit, sich vorübergehend z.B. in einem Hotel von uns pflegen zu lassen.




Vereinbaren Sie gern ein Termin mit uns!